Sitzung des Bundestages

Dieser Gastbeitrag wurde der Redaktion zur Verfügung gestellt.

Warum kritisiert die AfD den Islam eigentlich, und warum wird das verbriefte Recht auf Religionsfreiheit im Fall des Islam kritisch betrachtet ?

Bei der Konstituierung des neuen Bundestags wurde der Kandidat der AfD, Herr Glaser, mehrfach nicht gewählt, weil er zuvor dem Islam das Recht auf freie Religionsausübung in Frage gestellt hatte und stattdessen darauf hinwies, der Islam sei auch eine politische Ideologie.
Die gesamte Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag teilt diese Ansicht und ist nicht bereit, deshalb einen anderen Kandidaten zu benennen.
Was ist eigentlich dran an diesem Streit?
Dazu möchte ich ein wenig in unsere eigene Religions- und Staatsgeschichte zurückblicken.
Im Landkreis Goslar gibt es, zur Stadt Vienenburg gehörend, das freundliche Dorf Weddingen. Hier gibt es eine Domäne, eine Komturstrasse und ein Ortswappen, das ein schwarzes Kreuz auf weißem Grund zeigt.
Geschichtsinteressierte können erfahren, dass all dies daher kommt, dass der Ort eine Gründung und langjährig eine Niederlassung des Deutschen Ordens war.
Der Deutsche Orden war ein Ritterorden, während der Kreuzzüge gegründet, und danach mehrere Jahrhunderte in Europa aktiv, vor allem in Osteuropa und dem Baltikum. Der größte Teil des sogenannten Ordensstaats wurde später Ostpreußen.
Bei allem Respekt und Anerkennung der kulturellen und zivilisatorischen Leistung des Ordens muss man doch aus heutiger Sicht kritisieren, dass es keine allgemeinen Wahlen gab, kein Parlament, keinen Stadtrat, sondern er wurde als Kirchenstaat geführt, mit einem Großmeister an der Spitze, vergleichbar dem Abt eines großen Klosters.
Jetzt stelle man sich einmal heute, Oktober 2017, vor, im Bundestag würde ein Gastredner ans Pult treten, bekleidet mit einem weißen Mantel mit schwarzem Kreuz. Er erklärt den Parlamentariern, er sei Theologe, christlicher Schriftgelehrter. In dieser Eigenschaft leite er aus der Bibel Verhaltensregeln und Gesetze ab, die für alle Christen im Land verbindlich seien!
Was sie, die Parlamentarier, hier an Gesetzen beschließen, was Gerichte und Polizei durchsetzen, sei für Christen mindestens nachrangig, wenn nicht gar null und nichtig, da deren Gesetze ja nicht auf theologischer Kompetenz basierten.
Ich kann Sie, liebe Leser beruhigen. Von christlicher Seite wird so etwas nicht passieren. Das haben wir vor 600 Jahren überwunden. Der Deutsche Orden, wie auch andere Kirchenstaaten der Malteser, Johanniter und der Vatikan sind politisch bedeutungslos geworden. Das hatte vor allem eine Hauptursache: In den wachsenden Städten Europas blühten Handel, Handwerk, Kunst und Wissenschaft. Die Bürger gaben sich selbst eigene Gesetze, wie das„Magdeburger Stadtrecht“ und das „Goslarer Stadtrecht“.* Später kam dann die erste Deutsche Verfassung von 1848, Frankfurter Paulskirche, hinzu; Religion wurde Privatsache. Und hier liegt der Knackpunkt des aktuellen Konflikts: Unser aktuelles Grundrecht auf Religionsfreiheit ist die Vorderseite einer Medaille. Es bezieht sich auf die Religionsausübung im Privaten! Die Rückseite derselben Medaille heißt: „Trennung von Staat und Kirche“. Diese Trennung hat der Islam ( noch ) nicht vollzogen. Islam bedeutet immer gleichzeitig Religion und Staatsordnung, Rechtsordnung ( Scharia ) und Herrschaftsanspruch.

Am 15. März 2016 war der Islamgelehrte Prof. Dr. Ahmad Mohammad al-Tayyeb, Großimam der al-Azhar-Universität im ägyptischen Kairo, im Deutschen Bundestag zu Gast. Seine Arbeit und Legitimation bestehen darin, dass er und seine Kollegen aus dem Koran die Gesetze für Muslime ableiten, die Scharia, und dass er darauf besteht, dass die Scharia für alle Muslime die verbindliche Rechtsordnung sei. Was die Parlamentarier an Gesetzen verabschieden, ist für Ihn und alle Muslime immer zweitrangig, weil diese eben nicht aus dem Verständnis des Koran begründet sind.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw11-grossscheich-nachher/415310
Der Schwerpunkt seiner Rede und der anschließenden Fragestellung im Plenum bezog sich allerdings darauf, ob die Taten des IS durch den Islam gerechtfertigt werden können. Das mag zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Tagesaktualität des IS-Terrors verständlich sein, es bleibt trotzdem ein großes Versäumnis unserer Abgeordneten, den Großimam nicht auf diesen muslimischen Konflikt zwischen Scharia und Staatsgewalt, also politischem Anspruch, angesprochen zu haben. Für radikale Moslems ist es die größte denkbare Sünde, Staatliches Recht und deren Vertreter, also Recht von jenseits der Scharia und des Koran überhaupt anzuerkennen. Für den deutschen Rechtsstaat ist gerade diese Haltung das größte Integrationshindernis!
Herr Glaser hat also recht mit seiner Haltung und es war gut und folgerichtig, dass Frau Weidel sogleich nachgelegt hat, indem Sie alle Islamverbände in Deutschland aufgefordert hat, sich vom Absolutheitsanspruch der Scharia zu distanzieren und einen Eid auf das Grundgesetz abzulegen.
Man darf gespannt sein, wie es weitergeht!
*Quelle: B. Schumacher: Geschichte Ost- und Westpreußens.

C. C. Goslar

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und geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder.

1 Kommentar

  • Die meisten unserer Abgeordneten hatten kein Problem damit eine Claudia Roth zu wählen, die sich an einer Demo beteiligte und rief ” Deutschland, Du mieses Stück Scheiße! ”
    Auch wählten die Abgeordneten eine Person zur Vizepräsidentin, die Mitglied in der Nachfolgepartei einer Mauermörderpartei ist.
    Dazu kann man nur sagen : Armes Deutschland, wie tief bis Du gesunken!

    P.S.

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